Campen und Grillen an unseren Gewässern

In einem Gespräch am 02.06.2021 erinnerte die Gemeinde Allershausen,

dass an sämtlichen Fischgewässern es verboten ist über Nacht zu campen

(betrifft im herkömmlichen Sinn das Zelt, Wohnmobile oder Wohnwägen),

offene Feuerstellen zu errichten und zu grillen. Das Grillverbot schließt alle

Arten von Grillgeräten (Betrieb mit Holzkohle, Elektro oder Gasgrill) mit ein.

Sollte trotzdem widerrechtlich gegrillt werden, wird dieses Verhalten sowohl

von der Gemeinde als auch von unserem Fischereiverein geahndet.

Nach Auffassung der Gemeinde Allershausen stellen alle unsere Fischwasser

keine sogenannten „Freizeitweiher“ dar, an denen sich eine Vielzahl von

Personen treffen und die „Post abgeht“, was dieses Verhalten andere Fischer

oder Spaziergänger stören.

Diese Unruhe bringen nicht nur wenige unserer Fischer, sondern auch

Erwachsene und Jugendliche aus der Umgebung an unsere Gewässer.

Es ist und bleibt ein Ort der Stille, an dem wir unserer Passion des Fischens

nachgehen nicht mehr und nicht weniger.

Dies betrifft nicht nur die Gewässer im Gemeindebereich Allershausen, sondern

auch die Gemeindebereiche Kirchdorf und Zolling.

 

 

 

Die Vorstandschaft

am 02.06.2021