Betzenweiher 1. Mai

Jungfischerordnung

Fischereiverein PETRI e.V. Allershausen (Stand 16.05.2011)

A: Zielsetzungen

  1. Korrektes Auftreten als Fischer in der Öffentlichkeit und am Fischwasser.
  2. Verantwortungsbewusste Einstellung als Fischer, in der Hege und Pflege unserer Fischwasser und deren Reinhaltung im Interesse unseres naturverbundenen Hobbys.
  3. Bewusstseinsbildung für die wesentlichen Werte unseres Hobbys, für die Freude an der Fischwaid, für die Kameradschaft und die Aufrichtigkeit in unserer Gemeinschaft.
  4. Vermittlung von Zugehörigkeitsgefühl zu unserer Gemeinschaft und von Verantwortung für die Erhaltung unserer von Industrie und Technik bedrohten Natur.
  5. Theoretische und praktische Ausbildung in der Fischerei, Unterricht über
    Fischarten, Gerät und Gewässerkunde sowie Fischereirecht und einschlägige Gesetze.

B: Voraussetzungen für den Eintritt in den Verein

  1. Ausgefüllter Aufnahmeantrag unterzeichnet von einem Erziehungsberechtigten oder eines Vormundes.
  2. Ausgefüllte und unterzeichnete Abbuchungserklärung.
  3. Mindestalter 10 Jahre, Höchstalter 17 Jahre.
  4. Besitz eines gültigen Jugendfischereischeines.

C: Bestimmungen für die Ausübung der Fischerei in unseren Vereinsgewässern

  1. Jungfischer dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Jugendleiters oder eines
    erwachsenen aktiven Vereinsmitgliedes das Fischen ausüben.
  2. Das Angeln auf Hecht und Zander sowie das Spinnfischen ist dem Jugendlichen
    nur in der Jugendgruppe in Begleitung eines Jugendleiters erlaubt.
    Laut Mitgliederbeschluss vom 04.03.2011 dürfen Jugendliche ab 01.05.2011 in
    Begleitung eines erwachsenen aktiven Vereinsmitgliedes vier Raubfische im Jahr
    auch außerhalb der angesetzten Jugendfischen fangen.
  3. Die Nachtfischerei auf Aale muss von einem Erziehungsberechtigten genehmigt
  4. Für Unfälle bei der Ausübung der Fischerei übernimmt der Verein, der Jugendleiter,
    das aufsichtsführende Vereinsmitglied sowie der Bezirksausschuss und der
    Landesverband keine Haftung.
  5. Einem Jungfischer, der mit 16 Jahren die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat
    und als aktives Mitglied übernommen wurde, ist es verboten, bis zur Erreichung des
    Lebensjahres Gastangler mitzunehmen sowie Jungfischer zu beaufsichtigen.
  6. Ist durch den Jugendleiter ein Jungendfischen angesetzt, so ist während dieser
    Veranstaltung den Jungfischern das Fischen außerhalb der Jugendgruppe nichtDie Termine der Jugendfischen werden vom Jugendleiter nach der
    Hauptversammlung schriftlich bekannt gegeben.

D: Sonstige Bestimmungen

  1. Bei der Aufnahme in die Jugendgruppe wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  2. Der Jahresbeitrag für einen Jugendlichen beträgt zur Zeit 70,00 Euro und wird bei
    der Übernahme zum aktiven Mitglied bei der Aufnahmegebühr angerechnet.
    Nach dreijähriger Mitgliedschaft in der Jugendgruppe, entfällt die Aufnahmegebühr
    zum aktiven Mitglied.
    War der Jungfischer weniger als drei Jahre Mitglied der Jugendgruppe, so ist für
    jedes fehlende Jahr ein Betrag von 60,00 Euro als Aufnahmegebühr zum aktiven
    Mitglied zu entrichten.
  3. Jeder Jungfischer muss an den bekannt gegebenen Jungendfischen teilnehmen.
  4. Während der Ausübung der Fischerei in den vereinseigenen Gewässern,
    unterliegen die Jungfischer den allgemeinen Bestimmungen des Vereins.
    Persönliche Wünsche sportlicher Art können dem Jugendleiter vorgetragen werden.
  5. Jedes aktive Vereinsmitglied kann einen Jungfischer bei ungebührlichem Verhalten
    am Fischwasser zur Ordnung rufen und ist berechtigt, bei Verletzung der Satzung
    oder anderer Auflagen des Vereins, des Fischerei-, des Naturschutz- und
    Tierschutzgesetzes, den Jungfischer für den betreffenden Tag vom Fischwasser zuIn schwerwiegenden Fällen ist die Vorstandschaft oder der Jugendleiter zu
    unterrichten.
    Verstöße von Jungfischern gegen die genannten Bestimmungen haben eine
    Bestrafung durch die Vorstandschaft zur Folge.
  6. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein werden Beiträge nicht zurückerstattet.
  7. Die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
    Der Jungfischer kann auf Antrag ohne Wartezeit als aktives Mitglied übernommen
    werden, wenn er einen gültigen Fischereischein mit bestandener Fischerprüfung
    vorweisen kann.
  8. Die Jungfischerordnung ist von folgenden Personen zu unterschreiben und im
    Jahresfangbuch mitzuführen:
    Dem Erziehungsberechtigten, dem Jungfischer, dem 1. Vorsitzenden und dem 1. Jugendleiter.