Liebe Fischerinnen und Fischer,

während eines Gottesdienstes ist lt. unserer Gewässerordnung im Bereich der Pfarrkirche St. Josef in Allershausen (soweit sich es im Einzugsbereich der Kirche befindet) verboten. Hierzu gehört die gesamte Kirchstr.

Die Gottesdienste beginnen unterschiedlich; an Sonn- und Feiertagen ab 09.00 Uhr bzw. 10.30 Uhr, die Abendmessen um 19.00 Uhr.  Eine Stunde vor den Gottesdiensten und Andachten ist das Fischen einzustellen. Das Fischen kann eine Stunde nach Ende der Gottesdienste wieder begonnen werden. Ein Gottesdienst kann bis zu 1,5 Stunden dauern. Bitte haltet Euch daran. Wir wollen keinen Ärger mit den Kirchgängern bzw. mit den Verantwortlichen.

Im Anhang befindet sich ein Kirchenanzeiger der Pfarrkirche St. Josef Allershausen in der Zeit vom 07.08. bis 21.08.2022.  Auch hier bitte die Gottesdienste beachten.

Gottesdienstordnung vom 28.05. – 11.06.2023
Die Vorstandschaft verbunden mit einem kräftigen „Petri Heil“

 

 

Liebe Vereinsmitglieder,

der Arbeitsdienst am 03. Juni 2023 findet wie festgelegt statt.

Treffpunkt wäre wie gewohnt um 08.00 Uhr am Vereinsstadl.

Viele Grüße

Die Vorstandschaft

 

 

Liebe Fischerinnen, Fischer und Jungfischer,

es werden noch dringend Vereinsmitglieder gesucht,

die uns beim Fischerfest unterstützen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Bereitschaft.

 

Viele Grüße

Die Vorstandschaft

 

 

Liebe Vereinsmitglieder,

die Juni-Monatsversammlung musste aus organisatorischen Gründen

auf den Freitag, den 09. Juni 2023 verlegt werden.

Wie gewohnt findet die Versammlung um 20.00 Uhr  im Gasthof

Obermeier in Allershausen statt.

Wir bitten um Verständnis.

Wer den Fischereierlaubnisschein (Fangbuch) für 2023 noch nicht

hat, kann es hier abholen.

Die Vorstandschaft

 

Liebe Fischerinnen und Fischer,

aufgrund der zu erwartenden schlechten Wetterlage wird der Arbeitsdienst abgesagt.

 

Die Vorstandschaft

Liebe Fischerinnen und Fischer,

 

wegen Besatz von fangfähigen Forellen ist das Fischen in den Fließgewässern

 

Amper,  Glonn  und Mühlbach

 

sowie im

 

Allershausener See, Anglberger Weiher groß und klein und im Betzenweiher

 

 vom   15.04.2023 bis zum 30.04.2023

 

verboten.

 

Die Vorstandschaft

Liebe Fischerinnen und Fischer,

der Fischereiverein Petri e.V. Allershausen trauert um sein langjähriges Mitglied

Michael Lachner, der am 02. April 2023 verstorben ist.

Unsere Anteilnahme und Mitgefühl gilt der trauernden Familie.

Die Vorstandschaft

 

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund Bachforellenbesatz müssen die Fließgewässer Amper, Glonn und

Mühlbach in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 15.03.2023 gesperrt werden.

Ab dem 16.03.2023 darf wieder gefischt werden.

Zusatz:

Laut unserer internen Beschränkung im Fangbuch ist das Fischen in

in unseren Fließgewässern vom 16.03. bis 22.03.2023 nur mit

einer Angel erlaubt.

Die Vorstandschaft

Liebe Mitglieder,

der für Morgen angesetzte Arbeitsdienst wird wegen der schlechten Wetterlage abgesagt.

Die Vorstandschaft

 

 

Einlegeblatt in unserem Fischereierlaubnisschein 2023

Änderungen zu Nr. 3 (Schonzeit u. Mindestmaße) und Nr. 6 (Fangtag

und Sonstiges), die ab 01.01.2023 gelten:

 

                                                                      Schonzeit                              Mindesmaß

Bachforelle                                              01.10.  – 15.03.                                26 cm                   

Barbe                                                        01.05. –  30.06.                                40 cm

Elritze                                                       01.05. – 30.06.                                  —    

Frauennerfling                                        ganzjährig

Hasel                                                       01.03. – 30.04.                                   —

Huchen                                                   15.02. – 30.06.                                   90 cm

Karausche                                              ganzjährig

Mühlkoppe                                             01.02. – 30.04.                                   —

Nase                                                       01.03. – 30.04.                                   30 cm

Nerfling                                                  01.03. – 30.04.                                   30 cm

Regenbogenforelle                              15.12. – 15.03.                                    26 cm

Schied / Rapfen                                    01.03. – 30.04.                                   40 cm

Schleie                                                   01.05. – 30.06.                                  30cm

Zander                                                   15.02. – 30.04.                                  50 cm

 

Nachdem sich die die Schonzeit der Bachforelle verändert hat, musste auch die

generelle jährliche Gewässersperre in der Zeit vom 01.03. bis 15.03. 

wegen Forellenbesatz in allen Fließgewässern (Amper, Glonn und Mühlbach)

angepasst werden.

Das Fischen auf die Bachforelle ist ab dem 16.03. wieder erlaubt.

Bitte beachten!! 

Die Vorstandschaft