Per Mitgliederbeschluss wurde festgelegt, dass den Jungfischern das Angeln auf 4 Raubfische auch ausserhalb der angesagten Jugendfischen erlaubt wurde.
Das heisst im Konkreten, ab dem 01. Mai 2011:
Der Jungfischer frägt – wie gehabt – beim volljährigen aktiven Mitglied an, ob er mitfischen darf. Die Aufsichtsperson entscheidet dann, inwieweit der Jugendliche auf Hecht oder Zander fischen darf. Es dürfte vermutlich nichts dagegensprechen, dass die Angel mit einem Köderfisch versehen und ins Gewässer eingelegt wird.
Der Aufsichtspflichtige entscheidet auch darüber, ob am Gewässer geblinkert oder geschleppt werden darf. Es dürfen auf keinen Fall andere Fischer bei der Ausübung der Angelei beeinträchtigt werden.
Den Anordnungen des volljährigen aktiven Mitgliedes ist stets Folge zu leisten.
Die Vorstandschaft
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