Pfab Peter
Anglberger hechtbiss

Zeitungsartikel im Münchner Merkur online am 01.07.2020

Zolling – Er dürfte gar nicht da sein. Aber er ist da. Und er hat zugebissen. Im Anglberger Weiher wurde am Samstag eine Frau von einem rund 80 Zentimeter langen Hecht am Fuß verletzt. Die Gemeinde hat reagiert und Warnschilder aufgestellt: „Achtung! Große Fische im See! Baden auf eigene Gefahr!“ Dazu ein möglichst abschreckend und gefährlich wirkendes Foto von einem präparierten Hechtkopf, der gerade das Maul weit aufreißt.

Fisch-Attacke am Anglberger Weiher: Frau von Hecht in Fuß gebissen

Bürgermeister Helmut Priller selbst war vor Ort, machte sich am Dienstag ein Bild von der Lage am Anglberger Weiher, nachdem die Gemeinde von der Polizei über die Fischattacke auf eine Frau informiert worden war. Zu sehen freilich gab es an jenem Dienstag nicht mehr viel, der Raubfisch war im wahrsten Sinn des Wortes untergetaucht, denn die Attacke des „Monsterfisches“, wie Rathauschef Priller leicht ironisch sagt, hatte schon am Samstag stattgefunden.

Entwarnung nach „Monsterfisch“-Attacke: „Der Fuß ist noch dran“
Die Frau war im Weiher geschwommen, dabei von einem Fisch in den Fuß gebissen worden – von einem großen Fisch, wie Fotos von dem verletzten Fuß beweisen, die der Polizei vorliegen und die auch Priller gesehen hat. Nachdem Bekannte der Hecht-Geschädigten allerlei Stellen, darunter eben auch die Polizei, informiert hatten, wurden Fisch-Spezialisten kontaktiert und hinzugezogen.
Ergebnis: Die Bissspuren weisen deutlich darauf hin, dass es ein Hecht gewesen sein dürfte. Die Haut am Fuß war aufgerissen, aufgeschürft, berichtet Elena Völz vom Ordnungsamt der VG Zolling. Die wichtigste Nachricht aber, wie sie Völz formuliert: „Der Fuß ist noch dran.“

Anglberger hechtbiss

Anglberger Hechtbiss

Die Gemeinde Zolling hat vergangenen Montag angerufen und mich über den Sachverhalt informiert. Wenn die Warnschilder aufgestellt worden sind, so bat mich die Gemeinde, soll ich die aktiven Mitglieder informieren, dass verstärkt am großen Anglberger Weiher auf Hechte gefischt werden soll.

Deshalb die Bitte an Euch, das Anliegen der Gemeinde Zolling zu unterstützen.
Gefangene Hechte, dürfen in den großen Anglberger nicht mehr zurückgesetzt werden.

Untermassige m ü s s e n in den kleinen Anglberger umgesetzt werden.

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung und verbleibe mit einem kräftigen Petri Heil.
Herbert Vogl, 1. Vorstand

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Nachdem die Bayerische Staatsregierung bis Ende August
alle Großveranstaltungen in Bayern wegen der Corona-Pandemie
verboten hat, haben wir uns  entschlossen
das Fischerfest, das an den Tagen 20.06./21.06. mit den Ausweichterminen
am 27.06./28.06. und 04.07./05.07.2020 terminiert war,
abzusagen.
Es tut uns leid, diesen Schritt gehen zu müssen, aber die Gesundheit geht vor.

Bleibt gesund.

Die Vorstandschaft

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Liebe Fischerinnen und Fischer,

viele Angler wollen wissen, was sie noch tun dürfen und was nicht.

Die häufigsten Fragen, die an uns gerichtet werden, betreffen aber das Angeln selbst. Der Landesfischereiverband hat sich intensiv darum bemüht, dass es erlaubt bleibt. Wir können also festhalten: Ja, die bayerische Staatsregierung lässt uns noch angeln.
Und ja, dabei müssen die Regeln eingehalten werden, die für alle anderen Menschen gelten. Jede und jeder einzelne Angler ist mit ihrem und seinem Verhalten dafür verantwortlich, dass wir weiterhin angeln dürfen.

Betrachten Sie das bitte als Privileg!

• Gehen Sie also bitte allein oder allenfalls mit Familienangehörigen zum Fischen!
• Verabreden Sie sich nicht mit Vereinskameraden zum Angeln!
• Halten Sie mehr als den Mindestabstand von anderthalb Metern ein!
• Lassen Sie sich lieber in einer Entfernung von 20 oder 30 Metern vom nächsten Angler nieder.
• Provozieren Sie weder Argwohn noch Beanstandungen!
• Angeln Sie wohnortnah! Für die Vorgabe „in der unmittelbaren näheren Umgebung“ gibt es keine zahlenmäßige Definition, die sich in Kilometerangaben ausdrückt. Interpretieren Sie sie also bitte verantwortungsbewusst!

Damit strapazieren Sie auch nicht die Geduld von Polizisten und Sie vermeiden Konflikte mit missgünstigen Passanten.
Die Frage, ob Fischereiaufseher ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen, beantwortet sich nach unserer Auffassung von selbst: Wo gefischt wird, muss auch kontrolliert werden, sonst wäre der Fischwilderei Tür und Tor geöffnet. Und wir setzen darauf, dass die Fischereiaufseher bzw. Kontrolleure auch auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen achten, damit nicht einzelne Angler Anlass geben können, dass allen bayerischen Anglern ein Verbot auferlegt werden muss.

Für alle weiteren Detailfragen zum Angeln gilt:

Lassen Sie Augenmaß walten und entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für die Sicherheit, gegen eine mögliche Ansteckungsgefahr und gegen eine Handlung, die von der Polizei kritisch bewertet werden könnte. Damit helfen Sie sich und allen anderen bayerischen Fischern. Bitte agieren Sie vernünftig! Je öfter Sie Behörden mit Detailfragen behelligen, desto eher werden zur Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen u. U. auch die Angelmöglichkeiten und damit zusammenhängende Handlungen weiter eingeschränkt werden.         Bitte handeln Sie danach!

Petri Heil und bleiben Sie gesund!

Herbert Vogl
1. Vorstand

 

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Ab dem 12.07.2017 ist die Glonn im gesamten Bereich der Glonnterrasse  in der neuen Ortsmitte ganzjährig gesperrt. Die Beschilderung befindet sich an den jeweiligen Grenzen.

 

 

 

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Stahlvorfach – Fluorcarbon-/Hardmonoschnüre

In der letzten Jahreshauptversammlung wurde beschlossen, dass neben dem Stahlvorfach
auch ein Fluorcarbon bzw. ein Hardmono benützt werden kann. Als waidgerechte Mindeststärke
wurde ein Durchmesser von 0.65 mm (je stärker desto besser) und einer Mindestlänge
von 50 cm festgelegt.
Benutzt werden dürfen Fluorcarbon- bzw. Hardmonoschnüre auf Raubfische ab dem 01.05.2016
Die Voraussetzungen für das Benutzen von Stahlvorfächer haben sich nicht verändert.
Um Einhaltung der Bestimmungen wird gebeten.

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Jugend

Jugendtermine Aktuell.
Fragen und Anmeldungen bitte direkt an den Jugendwart per E-Mail richten!

Parkplatz Thalhausener Weiher
Kraftfahrzeuge am Thalhausener Weiher sind ausschließlich auf den ausgeschilderten Plätzen zu parken.
Die Zufahrt zum Weiher ist grundsätzlich nicht gestattet. Für Behinderte ist die Zufahrt ausschließlich zum Be- und Entladen erlaubt.
Bei Nichtbeachtung kann dies eine Sperre nach sich ziehen.

Kündigung
Meldungen über Kündigungen und Wechsel von Aktiv zu Passiv und umgekehrt müssen dem Verein zum 01. Oktober schriftlich vorliegen.

Sauberkeit – AKTUELLER ANLASS!!!
Ich bitte jedes Mitglied, den sauberen Fischerplatz wieder so zu verlassen wie er ihn vorgefunden hat. Bitte keine Zigaretten, -schachteln, Bierdeckel, Haken, Schnüre, Wurmdosen, Maisdosen, etc. liegenlassen.
Bitte denkt daran, wir haben eine Vorbildfunktion und sind Natürschützer!

Parken Allershausener See
Ich bitte alle Fischer, die am Allershausener See parken, die anliegenden Wiesen nicht zu befahren bzw. darin zu wenden.
Dies gilt natürlich auch für alle anderen Gewässer mit angrenzenden Wiesen.
Verfehlungen werden mit drastischen Sperren geahndet.

Arbeitsdienst
Der Arbeitsdienst ist in unserer Internetseite unter Termine und bei den Monatsversammlungen zu erfahren.

 

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Per Mitgliederbeschluss wurde festgelegt, dass den Jungfischern das Angeln auf  4 Raubfische auch ausserhalb der angesagten Jugendfischen erlaubt wurde.

Das heisst im Konkreten, ab dem 01. Mai 2011:
Der Jungfischer frägt – wie gehabt – beim volljährigen aktiven Mitglied an, ob er mitfischen darf.  Die Aufsichtsperson entscheidet dann, inwieweit der Jugendliche auf Hecht oder Zander fischen darf. Es dürfte vermutlich nichts dagegensprechen, dass die Angel mit einem Köderfisch versehen und  ins Gewässer eingelegt wird.
Der Aufsichtspflichtige entscheidet auch darüber, ob am Gewässer geblinkert oder geschleppt werden darf. Es dürfen auf keinen Fall andere Fischer bei der Ausübung der Angelei beeinträchtigt werden.

Den Anordnungen des volljährigen aktiven Mitgliedes ist stets Folge zu leisten.

Die Vorstandschaft