Felbermeier Martin mit einen Marmorkarpfen mit 133cm mit 62 Pfund.
Campen und Grillen an unseren Gewässern
In einem Gespräch am 02.06.2021 erinnerte die Gemeinde Allershausen,
dass an sämtlichen Fischgewässern es verboten ist über Nacht zu campen
(betrifft im herkömmlichen Sinn das Zelt, Wohnmobile oder Wohnwägen),
offene Feuerstellen zu errichten und zu grillen. Das Grillverbot schließt alle
Arten von Grillgeräten (Betrieb mit Holzkohle, Elektro oder Gasgrill) mit ein.
Sollte trotzdem widerrechtlich gegrillt werden, wird dieses Verhalten sowohl
von der Gemeinde als auch von unserem Fischereiverein geahndet.
Nach Auffassung der Gemeinde Allershausen stellen alle unsere Fischwasser
keine sogenannten „Freizeitweiher“ dar, an denen sich eine Vielzahl von
Personen treffen und die „Post abgeht“, was dieses Verhalten andere Fischer
oder Spaziergänger stören.
Diese Unruhe bringen nicht nur wenige unserer Fischer, sondern auch
Erwachsene und Jugendliche aus der Umgebung an unsere Gewässer.
Es ist und bleibt ein Ort der Stille, an dem wir unserer Passion des Fischens
nachgehen nicht mehr und nicht weniger.
Dies betrifft nicht nur die Gewässer im Gemeindebereich Allershausen, sondern
auch die Gemeindebereiche Kirchdorf und Zolling.
Die Vorstandschaft
am 02.06.2021
Parkplatz an der Amper, Nähe Altwasser 1 bei Unterberg
Heute erhielt ich einen Anruf über eine Beschwerde, dass am Parkplatz Amper, Nähe Altwasser 1, vermehrt Fahrzeuge außerhalb der o.a. markierten Flächen Pkw verbotswidrig abgestellt werden.
Die Fahrzeuge unserer Fischer dürfen nur innerhalb der roten Kennzeichnung geparkt werden.
Die Wiesenfläche nach dem abgelegten Holz und Brettern darf weder befahren noch dort geparkt werden.
Ebenso ist eine Durchfahrt in Richtung Stadl verboten.
Durch das Befahren und Parken in den Wiesen entstehen Flurschäden.
Der Pfeil zeigt auf das Parkschild unseres Vereins.
Eine große Bitte an Euch, haltet Euch daran; nur so können Konflikte vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Vogl
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